מֵי רְבִיעִית נוֹתְנִין לַיָּדַיִם, לְאֶחָד, אַף לִשְׁנַיִם. מַחֲצִית לֹג, לִשְׁלשָׁה אוֹ לְאַרְבָּעָה. מִלֹּג, לַחֲמִשָּׁה וְלַעֲשָׂרָה וּלְמֵאָה. רַבִּי יוֹסֵי אוֹמֵר, וּבִלְבַד שֶׁלֹּא יִפְחֹת לָאַחֲרוֹן שֶׁבָּהֶם מֵרְבִיעִית. מוֹסִיפִין עַל הַשְּׁנִיִּים וְאֵין מוֹסִיפִין עַל הָרִאשׁוֹנִים: Ein Viertel1 Viertel ist die Bezeichnung für ein viertel Log. Das Log hat den Rauminhalt von 6 Eiern. Das Zitat der Mischna in Nasir 38a und Git. 15b hat מרביעית, das Raschi als Gerät vom Inhalt eines viertel Log erklärt. Chul. 107a hat מי רביעית. Wasser gibt man auf die Hände2 Nach Chagiga II, 5 und der Erklärung im Talmud p. 18b muss man auch vor Genuss von profanem Brot die Hände übergießen. S. a. Ber. VIII, 1. Bei jeglicher Priesterhebe ist sogar für die Berührung mit Händen, auf deren Sauberkeit man nicht geachtet hatte, oder die an die im III. Abschnitt des Traktates gen. Gegenstände angerührt hatten, das Übergießen notwendig, da sonst die Hebe untauglich würde. S. a. die Einleitung zum Traktat. für eine, auch für zwei (Personen)3 Für die beiden Hände einer Person ist ein viertel Log nötig; es genügt aber auch für zwei Personen, obwohl doch dann auf keinen von beiden ein viertel Log kommt. Vgl. Chul. 107a. Notwendig ist nur, dass in dem für eine oder zwei Personen bestimmten Gefäß beim Beginn des Ausgießens ein viertel Log war, und dass die beiden Hände eines jeden bis zur Handwurzel übergossen werden. — Nach Maim. im Komm. und הל׳ מקואות י״א ח׳ bezieht sich die Mischna nur auf das zweite Übergießen der Hände (vgl. II, 1 und Anm. 2 u. 5), wenn sie bereits durch das erste Übergießen rein geworden sind. Beim ersten Übergießen ist nach Maim. ein viertel Log für die Hände jeder einzelnen Person notwendig. — Nach den anderen Erklärern bezieht sich die Mischna auf das erste Übergießen; s. a. Rabed u. כ״מ a. a. O. ein halbes Log4 So nach der Lesart מחצית. Viele Ausgaben haben mit T., M. und L. מחצי לוג „von einem halben Log“. für drei5 Wenn für zwei Personen ¼ Log genügte, müssten für drei ⅜ ausreichen. Doch fürchteten die Weisen, man würde bei ⅜ Log für drei Personen zu sparsam sein und die Hände nicht ganz übergießen. Wenn man aber von ⅜ Log die Hände einer Person übergossen hat, und es ist noch ¼ übrig, so kann man damit zwei Personen übergießen (Rosch). — Vielleicht war kein Messgerät von ⅜ Log üblich, und deshalb musste man für 3 Personen ein halbes Log nehmen. oder vier, von einem Log für fünf und zehn und hundert6 Die hohen Zahlen sind nicht buchstäblich gemeint. Sie sollen nur ausdrücken, dass man mit einem ganzen Log vielen Menschen die Hände übergießen darf, sofern nur die Hände völlig mit Wasser bedeckt werden. (Rosch).. R. Jose sagt: Nur darf es für den letzten von ihnen nicht weniger als ein Viertel sein7 Obwohl es möglich ist, mit weniger als ¼ Log einem Menschen die Hände zu übergießen, muss nach R. Jose für den letzten ¼ übrig bleiben.. Man darf zum zweiten (Wasser)8 Nach Maim. (Einleitung zum Traktat) muss man vor Berührung der Priesterhebe die Hände zweimal übergießen. Beim ersten Übergießen wird das Wasser durch die Hände verunreinigt. Um dies unreine Wasser abzuspülen, muss man die Hände nochmals übergießen. (S. a. הל׳ מקואות י״א ח׳. Das Wasser vom ersten Übergießen heißt das erste Wasser, das vom zweiten das zweite. — Eigentlich müsste das unrein gewordene erste Wasser die Hände wieder verunreinigen und diese wieder das zweite Wasser. Aber die Weisen, die die Händeunreinheit nur aus Vorsicht eingeführt haben, bestimmten, dass diese Unreinheit durch zweimaliges Abspülen verschwindet. Vielleicht war ursprünglich der Zweck des zweiten Abspülens lediglich, das durch die mögliche Unsauberkeit der Hände unsauber gewordene erste Wasser abzuwaschen (vgl. Sabb. 14a Raschi s. v. עסקניות) und wurde dann auch auf die Reinigung der Hände übertragen, die nach Berührung der im dritten Abschnitt unseres Traktates angeführten Gegenstände für unrein erklärt wurden. (Vgl. תוי״ט zu II, 2 s. v. ועל). Nach den meisten Erklärern und Dezisoren ist das zweite Abspülen auch vor Genuss von profanem Brot notwendig, außer wenn man über jede Hand ein viertel Log gießt. S. II, 2 und Orach Chajim. 162. hinzufügen9 Beim Übergießen muss das Wasser die ganze Hand bis zum Handgelenk bespülen. Reichte das Wasser beim ersten Übergießen nicht aus, so hilft es nicht, wenn man noch Wasser nachgießt. Man muss die Hand abtrocknen und dann von neuem mit genügender Menge übergießen. Beim „zweiten Wasser“ (vgl. Anm. 8) kann man Wasser nachgießen, wenn es nicht ausreichte, um die ganze Hand zu bedecken., aber man darf zum ersten nicht hinzufügen9 Beim Übergießen muss das Wasser die ganze Hand bis zum Handgelenk bespülen. Reichte das Wasser beim ersten Übergießen nicht aus, so hilft es nicht, wenn man noch Wasser nachgießt. Man muss die Hand abtrocknen und dann von neuem mit genügender Menge übergießen. Beim „zweiten Wasser“ (vgl. Anm. 8) kann man Wasser nachgießen, wenn es nicht ausreichte, um die ganze Hand zu bedecken..
בְּכָל הַכֵּלִים נוֹתְנִין לַיָּדַיִם, אֲפִלּוּ בִכְלֵי גְלָלִים, בִּכְלֵי אֲבָנִים, בִּכְלֵי אֲדָמָה. אֵין נוֹתְנִין לַיָּדַיִם, לֹא בְדָפְנוֹת הַכֵּלִים, וְלֹא בְשׁוּלֵי הַמַּחַץ, וְלֹא בִמְגוּפַת הֶחָבִית. וְלֹא יִתֵּן לַחֲבֵרוֹ בְחָפְנָיו, מִפְּנֵי שֶׁאֵין מְמַלְּאִין וְאֵין מְקַדְּשִׁין וְאֵין מַזִּין מֵי חַטָּאת וְאֵין נוֹתְנִים לַיָּדַיִם אֶלָּא בִכְלִי. וְאֵין מַצִּילִין בְּצָמִיד פָּתִיל אֶלָּא כֵלִים, שֶׁאֵין מַצִּילִין מִיַּד כְּלִי חֶרֶשׂ אֶלָּא כֵלִים: Mit allen Gefäßen darf man (Wasser) auf die Hände geben, sogar mit Gefäßen10 Die so wenig Gefäßcharakter haben, dass sie keine Unreinheit annehmen. Vgl. Vorb. zu Kelim § 15 u. Para V, 5. aus Mist11 Aus einem Gemenge von Rindermist und Erde. S. Kelim X, Anm. 3., aus Stein und aus Erde12 Aus ungebrannter Erde.. Man darf auf die Hände weder mit den Wänden von Gefäßen13 Vgl. Para V, 5 und die Anm. das. Zu שולי המחץ s. a. Kel. II, Anm. 40., noch mit dem Boden eines Zobers13 Vgl. Para V, 5 und die Anm. das. Zu שולי המחץ s. a. Kel. II, Anm. 40., noch mit dem Spund des Fasses13 Vgl. Para V, 5 und die Anm. das. Zu שולי המחץ s. a. Kel. II, Anm. 40. geben14 Nicht mit den Wänden eines zerbrochenen Gefäßes und dem Boden eines Zobers, weil sie nur Bruchstücke eines Gefäßes sind. Nicht mit dem Spund des Fasses, weil er nicht selbständiges Gefäß ist, sondern nur als Verschluss dient. — Wenn man den Spund aber so bearbeitet, dass er ein viertel Log fasst, so darf man mit ihm begießen. Tosefta I, 6 u. Chul. 107 a.. Man darf einen anderen (das Wasser auf die Hände) nicht mit den hohlen Händen geben, weil man das Entsündigungswasser nur mit einem Gefäße füllen, weihen und sprengen darf15 S. Para V, 5 und die Anm. das. und (Wasser) über die Hände (nur mit einem Gefäß) geben darf. Auch schützen nur Gefäße mittels des fest anschließenden Deckels15 S. Para V, 5 und die Anm. das., wie auch16 שאין hier und in Para V, 5 wie ואין: vgl. Beza I, 2 שאפר כירה und Bez. 8a הכי קאמר ואפר כירה. nur Gefäße vor (der Unreinheit) eines irdenen Gefäßes schützen15 S. Para V, 5 und die Anm. das..
הַמַּיִם שֶׁנִּפְסְלוּ מִשְּׁתִיַּת הַבְּהֵמָה, בְּכֵלִים, פְּסוּלִים. וּבְקַרְקָעוֹת, כְּשֵׁרִים. נָפַל לְתוֹכָן דְּיוֹ, קוֹמוֹס, וְקַנְקַנְתּוֹם וְנִשְׁתַּנּוּ מַרְאֵיהֶן, פְּסוּלִין. עָשָׂה בָהֶם מְלָאכָה אוֹ שֶׁשָּׁרָה בָהֶן פִּתּוֹ, פְּסוּלִין. שִׁמְעוֹן הַתִּמְנִי אוֹמֵר, אֲפִלּוּ נִתְכַּוֵּן לִשְׁרוֹת בָּזֶה וְנָפַל לַשֵּׁנִי, כְּשֵׁרִים: Das Wasser, das zum Trinken des Viehes unbrauchbar wurde17 Z. B. übelriechendes oder bitteres Wasser., in Gefäßen18 Wenn es in Gefäßen ist, so dass man mit ihm die Hände nur durch Übergießen, nicht durch Eintauchen reinigen könnte., ist untauglich, aber im Boden19 Wenn das Wasser sich in einer Vertiefung in der Erde befindet, ist es dazu tauglich, dass man die Hände durch Hineintauchen reinigt; vgl. Chul. 106a. Wenn das Wasser aber vom Vieh nicht getrunken wird, weil es zu schlammig ist, dann ist es auch zum Eintauchen der Hände untauglich. Vgl. Mikw. II, 9 u. Seb. 22a., ist tauglich. Fiel Tinte20 S. die Anm. zu Para IX, 1., Gummi20 S. die Anm. zu Para IX, 1. oder Vitriol20 S. die Anm. zu Para IX, 1. hinein und seine Färbung veränderte sich, so ist es untauglich21 Auch zum Eintauchen der Hände, da es hierdurch den Wassercharakter verliert.. Hatte man mit ihm eine Arbeit ausgeführt22 Z. B. Wein in ihm gekühlt (Rosch)., oder sein Brot darin eingeweicht, so ist es untauglich23 Auch zum Eintauchen der Hände, weil es nach solcher Benutzung gewöhnlich weggegossen wird (Maim.). מ״א meint, Wasser, in dem Brot eingeweicht wurde, müsste eigentlich weiter als brauchbares Wasser gelten. Doch habe man es für untauglich erklärt, weil es dem Wasser, mit dem Arbeit verrichtet wurde, ähnlich ist.. Simon der Temani24 Nach Rosch aus dem Ort Timna. Vielleicht Timna in Gen. 38, 12 od Jos. 15, 10. — L. hat die von Rosch angeführte Lesart התבני. Vgl. hierzu E. Saphir, Haarez Nr. 1733, 1734, wo das arabische Tebna und Tebne mit Timna identifiziert werden. sagt: auch wenn er beabsichtigte, (das Brot) in dem einen (Gefäß) einzuweichen, es fiel aber in das andere, ist (das Wasser) tauglich.25 Nach Ansicht des ersten Lehrers wird das Wasser untauglich, wenn man mit Absicht das Brot in ihm einweichte; hatte man gar nicht beabsichtigt, Brot einzuweichen, sondern es fiel versehentlich hinein, so bleibt das Wasser tauglich. Hierzu bemerkt R. Simon: das Wasser bleibt auch dann tauglich, wenn man Brot wohl hatte einweichen wollen, aber in einem anderen Gefäß, es war aber versehentlich in dieses Wasser gefallen. — So erklären R. Meir aus Rothenburg und R. Joel Sirkes in ב״ח zu Tur Orach Chaj. 160) und R. Jehosef in מ״ש. — Rasch, Rosch und Maim. in seiner ersten Auffassung ändern אפילו in אם. Dann würde der erste Lehrer das Wasser vielleicht auch dann als untauglich betrachten, wenn das Brot ganz unbeabsichtigt hinein gefallen und eingeweicht wurde, während R. Simon das Wasser für tauglich hält, falls man nicht beabsichtigt hatte, das Brot in ihm einzuweichen. Es wäre dabei unwesentlich, ob man das Brot überhaupt nicht oder in anderem Wasser einweichen wollte. Vgl. hierzu טורי זהב ב׳ zu Orach Chaj. 160, 2.
הֵדִיחַ בָּהֶם אֶת הַכֵּלִים אוֹ שֶׁמִּחָה בָהֶם אֶת הַמִּדּוֹת, פְּסוּלִים. הֵדִיחַ בָּהֶם כֵּלִים מוּדָחִים אוֹ חֲדָשִׁים, כְּשֵׁרִים. רַבִּי יוֹסֵי פוֹסֵל בַּחֲדָשִׁים: Hatte man mit (dem Wasser) Gefäße abgespült oder Maßgefäße ausgewischt26 Vgl. Reg. II, 21, 13 כאשר ימחה את הצלחת. — Das Abspülen des Maßgefäßes, soll letzte Reste der früher gemessenen Flüssigkeit oder auch nur den Geruch beseitigen, so ist es untauglich. Hatte man mit ihm (bereits) abgespülte Gefäße oder neue abgespült, so ist es tauglich27 Da das Abspülen nicht nötig war, gilt es nicht als eine Arbeit.. R. Jose erklärt es bei neuen (Gefäßen) für untauglich28 Weil man neue Gefäße vor ihrer Benutzung gewöhnlich abspült, betrachtet R. Jose das Abspülen als Arbeit..
הַמַּיִם שֶׁהַנַּחְתּוֹם מַטְבִּיל בָּהֶם אֶת הַגְּלֻסְקִין, פְּסוּלִים. וּכְשֶׁהוּא מֵדִיחַ אֶת יָדָיו בָּהֶן, כְּשֵׁרִים. הַכֹּל כְּשֵׁרִים לִתֵּן לַיָּדַיִם, אֲפִלּוּ חֵרֵשׁ שׁוֹטֶה וְקָטָן. מַנִּיחַ חָבִית בֵּין בִּרְכָּיו וְנוֹטֵל. מַטֶּה חָבִית עַל צִדָּהּ וְנוֹטֵל. וְהַקּוֹף נוֹטֵל לַיָּדַיִם. רַבִּי יוֹסֵי פוֹסֵל בִּשְׁנֵי אֵלּוּ: Das Wasser, in das der Bäcker die Brote29 גלוסקא wohl gr. κόλλιξ s. Krauß, Arch. I, S. 105 u. 472, und in Sokolow-Festschr. S. 409. — Nach dem R. Hai zugeschr. Kommentar ist גלוסקא ein rundes Brot. Hier ist גלוסקא nicht das fertige Brot, sondern der Teig, dem man bereits die Brotform gab. eintaucht30 Nachdem der Teig geformt war, wurde er mit Wasser, Wein od. anderer Flüssigkeit bestrichen oder in Wasser getaucht., ist untauglich23 Auch zum Eintauchen der Hände, weil es nach solcher Benutzung gewöhnlich weggegossen wird (Maim.). מ״א meint, Wasser, in dem Brot eingeweicht wurde, müsste eigentlich weiter als brauchbares Wasser gelten. Doch habe man es für untauglich erklärt, weil es dem Wasser, mit dem Arbeit verrichtet wurde, ähnlich ist., aber das, in dem er seine Hände nass macht31 Um mit ihm den Teig zu befeuchten. Maim., Rosch; s. aber Bet Jos. zu Tur Or. Ch. 160 s. v. ועל מים שהנחתום., ist tauglich32 Da er das im Gefäß zurückbleibende Wasser nicht benutzt hat.. Alle sind tauglich, (Wasser) über die Hände zu geben, sogar ein Taubstummer, ein Irrsinniger und ein Unmündiger. Man darf ein Fass zwischen seine Kniee legen und (die Hände) übergießen33 Da das Wasser auf die Hände nur dadurch laufen kann, dass man das Gefäß mit den Knieen hält, gestattet es auch R. Jose. Das ständige Ausfließen ist durch stets neu wirkende Menschenkraft כח גברא ermöglicht. Nach מגן אברהם zu Orach Ch. 159, 9 ist es nötig, dass das Wasser durch ständig erneute Bewegung der Füße ausgeschüttet wird. oder zur Seite neigen34 Obwohl das Wasser ohne weiteres Zutun des Menschen ausläuft. — Chul. 107a sagt R. Papa: Man darf die Hände nicht dadurch übergießen lassen, dass man sie unter die Berieselungsröhre eines Gartens hält, weil zum Übergießen Menschenkraft nötig ist. — Rasch meint, dies könne auch der nicht genannte erste Lehrer unserer Mischna zugeben. Auch er verlange Übergießen durch einen Menschen oder wenigstens ein Tier; hierzu genüge aber, dass die Kraft auf das Gefäß, aus dem übergossen wird, unmittelbar so einwirkt, dass das Wasser ausfließt. Auf die Berieselungsröhre wirkt aber Menschenkraft nicht unmittelbar ein. Der Mensch hebt zwar den Schöpfeimer, aus dem das Wasser in die Röhre fließt, an ihr selbst tut er aber nichts unmittelbar. — Doch sei es auch möglich, dass der erste Lehrer, der ja auch das Übergießen durch einen Affen gestatte, keine Menschenkraft verlange, während Chul. 107a der Ansicht R. Jose’s folge. — S. auch טורי זהב zu Orach Ch. 159, 9. und übergießen. Der Affe35 Oder auch ein anderes Tier. — Nach dieser Ansicht genügt es, dass ein Lebewesen das Wasser mit Bewusstsein über die Hände gießt. Aber Wasser, das in eine Röhre geschüttet war und in der Röhre oder beim Ausfließen die Hände bespült, genügt nicht; vgl. Maim. הל׳ ברכות פ״ו הל׳ י״ג י״ד. — S. aber die vor. Anm. darf die Hände übergießen. R. Jose erklärt in diesen beiden Fällen (das Übergießen) für untauglich36 Da er Menschenkraft zum Übergießen verlangt; allerdings braucht auch nach R. Jose der Gießende kein Vollsinniger zu sein. Er muss aber das Bewusstsein haben, dass er die Hände übergießt. So Rasch und Rosch nach Tosefta I..